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Conta Optic - Stuttgart

Fachinstitut für ContactlinsenGmbH
Ortho-Keratologie (Ortho-K) + Kontaktlinsen z.B. n. refraktiver Chirugie (Lasic,Lasek, PRK), Verletzungen, bei Keratokonus (z.B. Rose-K) , Keratoplastik (Transplantat), bei allen Fehlsichtigkeiten wie Astigmatismus, Myopie, Hyperopie, Alterssichtigkeit, conAqua, interlens, Contactologie, Kontaktologie
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...wann beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse oder die Beihilfe an den Kosten für Contactlinsen?
 

generell nur dann, wenn Sie jünger als 18 Jahre alt sind und eine entsprechende Indikation (s.u.) haben.

wenn Sie aber 18 Jahre oder älter sind und eine Indikation haben, nur dann wenn Sie zudem eine Sehleistung (Visus) von 30% mit der bestmöglichen Korrektur nicht erreichen (schwere Sehbehinderung mindestens der Stufe 1 gemäß Klassifizierung der Weltgesundheitsorganisation) .

Ausnahmen (älter als 18 Jahre):

  1. bei ausgeprägtem, fortgeschrittenem Keratokonus mit keratokonusbedingten pathologischen Hornhautveränderungen  und Hornhautradius < 7,0mm zentral oder am Apex.

  2. nach Hornhauttransplantation / Keratoplastik

  3. eine Kontaktlinse als Verbandlinse benötigt wird - z.B. bei/nach Erosionen, Epitheldefekten, Ulzerationen oder Abrasio (nicht nach refraktiv-chirurgischem Eingriff), Verletzungen, Verätzungen, Verbrennungen, Hornhautperforationen oder lamellierender Hornhautverletzung, Keratoplastik, Hornhautentzündungen und als Medikamententräger.

Indikationen (s.o.):

  1. Aniseikonie

  2. Anisometropie ab 2dpt

  3. Aphakie

  4. Astigmatismus ab 2dpt (obliquus) oder ab 3dpt (rectus / inversus)

  5. Hornhauttransplantat

  6. Hyperopie ab 8dpt

  7. irregulärer Astigmatismus mit Sehleistungsverbesserung gegenüber der Brille um mehr als 20%

  8. Keratokonus

  9. Myopie ab 8dpt

wenn eine entsprechende augenärztliche Verordnung vorliegt, die einen oder mehrere der vorgenannten Punkte bestätigt.

 

Die Kostenübernahme für Sehhilfen wird in den so genannten Heil- und Hilfsmittelrichtlinien geregelt. Diese werden vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung herausgegeben und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die letzten größeren Änderungen erfolgten mit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform(GMG) zum Jahreswechsel 2003/2004 und wurden im Bundesanzeiger 20/2004 - Seite 1523 veröffentlicht. Einige Punkte wurden zum Jahreswechsel 2004/2005 überarbeitet und im Bundesanzeiger 02/2005 - Seite 89 veröffentlicht. Im Februar 2009 wurden die entsprechenden Richtlinien nochmals überarbeitet und am 06. Februar 2009 im BAnz 61/2009 (Seite 462f) veröffentlicht. Wer sich für den genauen Wortlaut interessiert, kann sich die entsprechenden Ausgaben beim Bundesanzeiger-Verlag bestellen oder online lesen.

 

 

 

 

Informationen zur Gesundheitsreform finden sie unter:

www.die-gesundheitsreform.de

 

 

oder direkt beim Ministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung:

 

 . . . selbstverständlich sind wir unseren Kunden bei der Abwicklung Ihrer berechtigten Ansprüche auf Kostenbeteiligung soweit möglich behilflich und rechnen diese dann auch mit Krankenkasse ab.