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generell nur dann, wenn Sie jünger
als 18 Jahre alt sind und eine entsprechende Indikation
(s.u.) haben. |
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wenn Sie aber 18 Jahre oder älter
sind und eine Indikation haben,
nur dann wenn Sie zudem eine Sehleistung (Visus)
von 30% mit der bestmöglichen Korrektur nicht erreichen
(schwere
Sehbehinderung mindestens der Stufe 1 gemäß Klassifizierung der
Weltgesundheitsorganisation)
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Ausnahmen (älter als 18
Jahre):
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bei ausgeprägtem,
fortgeschrittenem Keratokonus mit keratokonusbedingten
pathologischen Hornhautveränderungen und
Hornhautradius < 7,0mm zentral oder am Apex.
-
nach Hornhauttransplantation /
Keratoplastik
-
eine Kontaktlinse als
Verbandlinse benötigt wird - z.B. bei/nach Erosionen,
Epitheldefekten, Ulzerationen oder Abrasio (nicht nach
refraktiv-chirurgischem Eingriff), Verletzungen, Verätzungen,
Verbrennungen, Hornhautperforationen oder lamellierender
Hornhautverletzung, Keratoplastik, Hornhautentzündungen und als
Medikamententräger.
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Indikationen (s.o.):
-
Aniseikonie
-
Anisometropie ab 2dpt
-
Aphakie
-
Astigmatismus ab 2dpt (obliquus)
oder ab 3dpt (rectus / inversus)
Hornhauttransplantat
Hyperopie ab 8dpt
irregulärer Astigmatismus mit
Sehleistungsverbesserung gegenüber der Brille um mehr als 20%
Keratokonus
Myopie ab 8dpt
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wenn eine entsprechende
augenärztliche Verordnung vorliegt, die einen oder mehrere der
vorgenannten Punkte bestätigt. |
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Die Kostenübernahme für
Sehhilfen wird in den so genannten Heil- und Hilfsmittelrichtlinien
geregelt. Diese werden vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale
Sicherung herausgegeben und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die
letzten größeren Änderungen erfolgten mit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform(GMG)
zum Jahreswechsel 2003/2004 und wurden im Bundesanzeiger 20/2004 - Seite
1523 veröffentlicht. Einige Punkte wurden zum Jahreswechsel 2004/2005
überarbeitet und im Bundesanzeiger 02/2005 - Seite 89 veröffentlicht. Im
Februar 2009 wurden die entsprechenden Richtlinien nochmals überarbeitet
und am 06. Februar 2009 im BAnz 61/2009 (Seite 462f) veröffentlicht. Wer sich für den genauen Wortlaut interessiert, kann sich die
entsprechenden Ausgaben beim Bundesanzeiger-Verlag bestellen oder online
lesen.

Informationen zur
Gesundheitsreform finden sie unter:
www.die-gesundheitsreform.de
oder direkt beim Ministerium für
Gesundheit und Soziale Sicherung:
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